Kantonale Anreize
Für alle, die ihre mit fossilen Brennstoffen (Heizöl oder Gas) oder mit Strom betriebene Heizungsanlage durch eine neue Anlage mit erneuerbaren Energien, wie beispielsweise eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe, ersetzen möchten, stellt der Kanton Tessin umfangreiche Fördermittel zur Verfügung.
PELLETANLAGEN
- Prämie für manuellen Pelletofen: CHF 3'000 (pauschale Prämie)
- Förderbeitrag für automatisierte Pelletanlagen bis 20 kWth: CHF 7’000.- (Pauschalbeitrag)
- Förderbeitrag für automatisierte Pelletanlagen ab 20 kWth: CHF 360.- /kWth.
WÄRMEPUMPENANLAGEN
- Förderbeitrag für Luft/Wasser-Wärmepumpen: CHF 7’000.- + Fr. 180.-/kWth
- Förderung für Wasser/Wasser-Wärmepumpe: CHF 4’800.- + Fr. 360.-/kWth
Wird in beiden Bereichen erstmals ein hydraulisches System zur Wärmeverteilung installiert, wird ein zusätzlicher Bonus von CHF 5’000 + CHF 100.– pro kWth gewährt.
WELCHE VORSCHRIFTEN MÜSSEN PELLETANLAGEN ERFÜLLEN?
Pelletheizungen müssen mitdem Qualitätssiegel „Energia Legno Svizzera“oder einem gleichwertigen Siegel versehen sein, und es muss dieLeistungsgarantie„Holzheizungen von EnergieSchweiz“ vorgelegt werden.
Auch derKanton Graubündenbietet Fördermöglichkeiten an, also sollten Sie diese unbedingt nutzen: Kontaktieren Sie uns, um mehr über diese Möglichkeiten zu erfahren!
WARUM SOLLTE MAN PELLETS VERWENDEN?
Die Qualität der Pellets macht den Unterschied, insbesondere die der von uns vertriebenen EN PLUS A1-Pellets: Sie bestehen zu 100 % aus Fichtenholz und weisen einen hohen Heizwert auf. Damit garantieren sie einen höheren Wirkungsgrad, einen geringeren Verbrauch, weniger Asche, eine längere Lebensdauer und eine sauberere Verbrennung – für wirklich erneuerbare Energie.