Kantonale Anreize
Für diejenigen, die ihre Heizungsanlage, die fossile Brennstoffe (Öl oder Gas) oder Strom nutzt, durch eine neue Anlage mit erneuerbaren Energien wie Pellets oder eine Wärmepumpe ersetzen möchten, bietet der Kanton Tessin wichtige Förderungen an. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung.
PELLET-Anlagen
- Prämie für manuellen Pelletofen: CHF 3'000 (pauschale Prämie)
- Förderbeitrag für automatisierte Pelletanlagen bis 20 kWth: CHF 7’000.- (Pauschalbeitrag)
- Förderbeitrag für automatisierte Pelletanlagen ab 20 kWth: CHF 360.- /kWth.
Anlagen mit WÄRMEPUMPE
- Förderbeitrag für Luft/Wasser-Wärmepumpen: CHF 7’000.- + Fr. 180.-/kWth
- Förderung für Wasser/Wasser-Wärmepumpe: CHF 4’800.- + Fr. 360.-/kWth
Wird in beiden Bereichen erstmals ein hydraulisches System zur Wärmeverteilung realisiert, wird ein zusätzlicher Bonus von CHF 5'000 + CHF 100.- pro kWth gewährt.
Welche Bedingungen müssen Pellet-Systeme erfüllen?
Pelletheizungen müssen mit dem Qualitätslabel «Energie Holz Schweiz» oder einem gleichwertigen Label versehen sein und die Leistungsgarantie «Holzheizungen von Energie Schweiz» muss vorliegen.
Auch der Kanton Graubünden bietet Anreize, man muss sie nur wahrnehmen!
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